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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere gesamten Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Jegliche Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote sind freibleibend.
2.2 Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigen oder den Auftrag ausführen, die auch zugleich mit der Rechnungslegung erfolgen kann, oder durch unsere Lieferung angenommen. Jegliche mündliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluss sind erst durch schriftliche Bestätigung von unserer Seite wirksam. Im kaufmännischen Verkehr bedarf es der Einhaltung der Schriftform, damit auch nachträgliche Vertragsänderungen gültig sind.
2.3 Jedes Angebot an einen potentiellen Käufer, in welcher Form auch immer, mit oder ohne Preisangabe, um Produkte an den Käufer zu veräußern, durch uns bis zum Zeitpunkt der Bestätigung zurückgenommen werden kann

3. Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns Konstruktions- und Materialveränderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog vor, soweit der gewöhnliche oder der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich oder nicht nachteilig beeinträchtigt wird und die Änderung dem Käufer zuzumuten ist.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise sind in Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer.
4.2 Die Preise gelten zuzüglich einer Verpackungspauschale und Fracht und werden gesondert ausgewiesen. Kosten für Eilversand, Versicherung und sonstige auf Kundenveranlassung durchgeführte Aktionen werden nach Aufwand berechnet.
4.3 Der maßgebende Preis ist jener aus der gültigen Preisliste am Tag der Auftragserteilung.
4.4 Das Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungsdatum, es sei denn, andere Vereinbarungen wurden schriftlich getroffen.
4.5 Wir behalten uns die Ablehnung von Schecks und Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Jegliche Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
4.6 An die Bedingungen aus Punkt 4.2 sind wir im kaufmännischen Verkehr sechs Wochen gebunden. Nach dieser Frist können wir Preiserhöhungen an den Kunden weitergeben, falls sich nach Vertragsabschluss unsere Kosten an unseren Vorlieferanten erhöhen. Dies gilt auch für jegliche Kostensteigerungen, die bei Vertragsabschluss nicht von uns beeinflussbar und absehbar sind, sofern diese Kostensteigerungen unsere Selbstkosten um mehr als 5% beeinflussen. Bei Nichtkaufleuten ist eine Anpassung des Preises nur nach einer Überschreitung von vier Monaten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung möglich.
Der Nichtkaufmann kann nach dieser Frist von vier Monaten vom Vertrag zurücktreten, sollte sich der Preis um mehr als 10% zum vereinbarten Preis erhöht haben.
4.7 Sollte der Kunde bzw. Besteller mit der Zahlung in Verzug kommen, berechnen wir angemessene Zinsen, mindestens in Höhe von 3% über dem Nationalbank Diskontsatz. Beiden Seiten bleibt im Einzelfall vorbehalten, niedrigere oder höhere Schäden nachzuweisen.
4.8 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die ausgelieferte Ware bleibt bis zum Vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden unser Eigentum. Im kaufmännischen Verkehr sind von dem Eigentumsvorbehalt auch künftige Forderungen erfasst. Etwaige Kosten, die uns durch die Geltendmachung und Durchsetzung unserer Rechte entstehen, trägt der Kunde.
5.2 Solange der Kunde nicht in Verzug ist, darf er die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Jegliche aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (unerlaubte Handlung, Versicherung) bezüglich der Vorbehaltsware tritt der Käufer jetzt schon in vollem Umfang an uns ab. Widerruflich darf der Käufer an uns abgetretene Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einziehen.
5.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, setzt sich das vorbehaltene Eigentum an der neuen Sache fort. Unser dadurch entstandener Eigentumsanteil an der neuen Sache im Wert der ursprünglichen Vorbehaltsware. Ist eine der verbundenen Sache als Hauptsache anzusehen, überträgt der Käufer uns das Miteigentum im Verhältnis des Werts der von uns gelieferten Ware zum Wert der neuen Sache. Die Verwahrung der neuen Sache durch den Käufer ist unentgeltlich. Bei Veräußerung der neuen Sache mit Bestandteil der Vorbehaltsware, gilt Punkt 5.2 in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware.
5.4 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorangegangenen Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Anfrage des Käufers dann freizugeben, falls ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20% oder mehr übersteigt.

6. Lieferfrist
6.1 Vereinbarungen von Lieferfristen können sowohl verbindlich als auch unverbindlich getroffen werden. Diese müssen schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Einhalten der Lieferzeit heißt, dass innerhalb der vereinbarten Zeit die Ware zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist.
6.2 Bei einem unverbindlichen Liefertermin kann der Besteller erst vier Wochen nach Verstreichen des Termins schriftlich auf Verzug mahnen. Der Kunde kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er schriftlich eine angemessene, zweiwöchige, Nachfrist gesetzt hat, welche mit einer Ablehnungsdrohung verbunden ist.
6.3 Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere unverschuldete Arbeitsausstände und Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend, wenn eine anderweitige Ersatzbeschaffung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dies gilt nicht für Fixgeschäfte. Beide Parteien können in einem solchen Fall das Vertragsverhältnis auflösen, wenn nicht abzusehen ist, ob die Ware in einem angemessenen Zeitraum, spätestens aber innerhalb von vier Monaten, geliefert werden kann. Dies gilt auch für den Fall, wenn die Gründe für den Lieferverzug nach Ablauf der vier Monate seit unserer diesbezüglichen Mitteilung fortbestehen. Jedoch dürfen wir nicht vom Vertragsverhältnis zurücktreten, wenn die Gründe für den Verzug für uns schon bei Vertragsabschluss erkennbar waren.
6.4 Jegliche Verzugsschadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Vorsatz oder groben Verschulden.

7. Liefer- und Versandbedingungen, Annahmeverzug, Versand
7.1 Der Besteller trägt sowohl die Kosten als auch die Gefahr des Versandes. Dies gilt auch für den Fall, dass der Versand vom Erfüllungsort aus erfolgt. Sollte sich die Versendung der schon versandbereiten Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögern, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
7.2 Sollte der Käufer einen Annahmeverzug verursachen, berechnen wir Bereitstellungskosten von 0,5% des Lieferwertes, soweit der entstandene Aufwand nicht nachweislich geringer ist. Auch können wir nach Nachweis höhere Kosten geltend machen.
7.3 Wir sind dann berechtigt vom Vertragsverhältnis zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Kunde die Annahme nach einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist mit schriftlicher Ablehnungsdrohung verweigert, oder vorher ausdrücklich erklärt, die Ware nicht anzunehmen.
Wir können dann 2,5% des Bestellpreises als Schadensersatz fordern. Es sei denn, der Kunde weist uns nach, dass kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden zu erwarten ist. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns die Geltendmachung von höheren Schäden vor, dies müssen wir nachweisen.
7.4 Wie sind berechtigt, in einem für den Besteller zumutbaren Rahmen, Teillieferungen und –Leistungen durchzuführen.
7.5 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung wie Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung selbst zu bestimme. Auf Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten schliessen wir eine Transportversicherung ab.

8. Gewährleistung
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gesamte Warenlieferung unmittelbar nach deren Erhalt zu kontrollieren und Gewährleistungsansprüche kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn uns erkennbare oder versteckte Mängel oder Schäden innerhalb von sieben (7) Tagen schriftlich klar und detaliert beschreibt und mitteilt.
8.2 Transportschäden muss sich der Kunde vom Transportunternehmen direkt bei der Annahme bescheinigen lassen und uns über den Vorfall mit Beilage der Bescheinigung binnen zweier Tage schriftlich informieren.
8.3 Bei Gewährleistung hat der Kunde zunächst nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl.
8.4 Sollte die Gewährleistung nach Punkt 8.3 in einem angemessenen Zeitrahmen fehlschlagen, kann der Kunde entweder Minderung oder Wandelung verlangen.
8.5 Sollte der Besteller Kaufmann sein und handelt es sich um mangelhafte Fremderzeugnisse, ist es von unserer Seite möglich, die Gewährleistungsansprüche auf die Vorlieferanten abzutreten und auf deren gerichtliche Inanspruchnahme zu verweisen. Erst wenn die Inanspruchnahme rechtzeitiger gerichtlicher Ansprüche gegen unsere Vorlieferanten nicht durchsetzbar bzw. im Einzelfall nicht zumutbar sind, können wir nach Punkt 8.3 und 8.4 in Anspruch genommen werden.
8.6 Keine Sachmängelhaftung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter Handlung, durch gewöhnliche Abnutzung, Lagerung und fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung.
8.7 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüchen inkl. Sachmängel beträgt 12 Monate gerechnet ab Erhalt der Ware.

9. Beratung und Informationen
Jegliche Beratung und Informationen über die Verwendung unserer Produkte sind unverbindlich. Wie können nur dann haftbar gemacht werden, wenn dafür ein entsprechendes Entgelt vereinbart wurde und dem Käufer dadurch ein etwaiger Schaden mindestens grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

10. Haftung
Wir haften für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Haftung beschränkt sich ausschließlich auf den vorhersehbaren Schaden, es sei denn, wir handeln nachweislich grob fahrlässig oder mit Vorsatz. In allen anderen Fällen sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss einschließlich etwaiger Ansprüche aufgrund der Verwendung dieser Geschäftsverbindungen, aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Verzugs oder aus unerlaubter Handlung sowie aus jedem anderen Rechtsgrund gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wäre grob fahrlässig verursacht worden.
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens, ist darüber hinaus ebenfalls die Haftung für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für grobes Verschulden gilt auch, wenn wir unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzt haben sollten. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilwirksamkeit
11.1 Erfüllungsort ist Wien.
11.2 Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, Wien. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
11.3 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) sind ausgeschlossen.
11.4 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der AGB insgesamt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die den erkennbar angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Fall einer Lücke dieser Bedingungen.

12. Datenschutz
Bei der Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften, Telefonnummern, Bankverbindungen) erfolgt die Preisgabe Ihrer Daten auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Sie erklären sich durch die Eingabe dazu bereit, dass die eingegebenen Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme im Hinblick auf die Beratung, Betreuung, interne Marktforschungs- und Marketingzwecke, Buchhaltung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken und Interessenten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. § 8 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes 2000.

13. Umtausch/Warenrückgabe/Rücksendebedinungen
Umtausch: Innerhalb von 12 Monaten nach Lieferschein -/ Rechnungsdatum können Sie orginalverpakte Ware gegen gleichartige Ware umtauschen (unter Vorlage der Originalrechnung/-kopie) sofern diese noch mindestens 18 Monate nach Rücksendung haltbar sind.
Warenrückgabe: Innerhalb von 6 Wochen nach Lieferschein -/ Rechnungsdatum können Sie orginalverpakte Ware (unter Vorlage der Originalrechnung/-kopie) zurückgegeben werden.
Rücksendebedinungen: erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers und hat per Einschreiben zu erfolgen.
Alle Produkte müssen original verpackt sei, intakt und original versiegelt sein sowie sauber und unbeschädigt sein. Ware und Verpackung müssen einwandfrei sein. Die zurückgesandte Ware muss sich in verkaufsfähigem Zustand befinden.
Alle Produkte die beschädigt, beschriftet sowie geöffnete Originalverpackungen werden nicht zurückgenommen.
Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Waren, die nicht mehr im unseren Warenprogramm geführt werden, Spezialangebote und Waren, deren Haltbarkeit innerhalb von 18 Monaten nach Rücksendung endet.
Innerhalb von 3 Monaten können original verpackte Produkte, ausgenommen Implantate unter Vorlage der Originalrechnung/-kopie zurückgenommen werden.
Eine Gutschrift ist nur bis 3 Monaten nach Rechnungsdatum möglich. Achtung: Eine Gutschrift von Implantaten ist nicht möglich.
Implantate werden gegen andere beliebige Größe Implantate der gleichen Produktlinie umgetauscht, sofern diese noch mindestens 18 Monate haltbar sind.

13. Fortbildungen / Teilnahmegebühren
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung von MIS Implants in Austria muss schriftlich erfolgen. Mit der Anmeldung wird verbindliche teilnahme erklärt. Es besteht die Möglichkeit sich bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen auf eine Warteliste setzen zu lassen.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs berücksichtigt. Vertragsannahme erfolgt erst durch die Zusendung einer schriftlichen Anmeldebestätigung vom MIS implants in Austria.
Mit der Anmeldebestätigung wird für die Fortbildungsveranstaltung eine Rechnung zugesendet. Die Teilnahmegebühr oder sonstige Entgelte sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung, spätestens aber vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung zu bezahlen und dies ist evtl. vor Ort nachzuweisen Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung sind von den KundInnen selbst zu tragen.
Allfällige Änderungen der Angebote welcher Art auch immer bleiben bei der Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen vorbehalten. Jede Stornierung der TeilnahmerInnen an einer Fortbildungsve-anstaltung muss schriftlich erfolgen.
Bei Annullierung seitens des Kursteilnehmers später als 4 Woche vor Kursbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Danach wird die gesamte Teilnahmegebühr einbehalten bzw. fällig. Der Kursplatz kann auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden, diese muss jedoch schriftlich erfolgen.
MIS Implants in Austria behält sich vor, die Veranstaltungen bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl oder bei Verhinderung des Referenten auch kurzfristig abzusagen. Die bereits bezahlte Teinahmegebühren werden zur Gänze zurückerstattet. In diesen Fällen können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Wir behalten uns alle Rechte an den Fortbildungsunterlagen vor. Ohne ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dürfen diese nicht reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band ist in unseren Fortbildungsveranstaltungen nicht gestattet.
MIS Implants übernimmt keine Haftung im Hinblick auf von Experten vortragene Behnadlugskonzepte.
Wir übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden, welcher Art auch immer, die auf dem Weg zu, vor oder während unsere Veranstaltung entstehen.

Dezember 2015